Gehörlose / Ertaubte

Wegen unserer Spezialisierung auf den Bereich Medizin- und Sozial(versicherungs)recht gehört der Umgang mit kranken oder behinderten Mandanten zu unserem selbstverständlichen Alltag. Wir versuchen dabei immer, uns bestmöglich auf die individuellen Einschränkungen einzustellen.

Gerne unterstützen wir auch gehörlose / ertaubte Mandanten bei der Klärung ihrer Rechtsfragen und Bewältigung ihrer Rechtsprobleme.

Wir beherrschen zwar leider nicht die Gebärdensprache und können Ihnen unsererseits auch keinen Gebärdendolmetscher zur Verfügung stellen.

Wenn aber Sie als Gehörloser / Ertaubter tastschreiben, also auf einer Computertastatur schreiben können, kommen wir möglicherweise auch erstmal ohne Dolmetscher aus.

Sie tippen einfach auf einer Tastatur, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, Ihre Fragen in den Computer ein. Wir lesen diese auf unserem Bildschirm mit und beantworten sie sofort über unsere eigene Tastatur.

Dank eines Computers mit mehreren Bildschirmen und Tastaturen entsteht so ein fortlaufender schriftlicher Dialog, den wir Ihnen im Bedarfsfall auch gerne zum Mitnehmen ausdrucken können.


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